Am 7. April 2006 beschloss der Bundesrat, das Verbot der Käfighaltung von »Legehennen«, das zum 1. Januar 2007 gelten sollte, rückgängig zu machen. Die herkömmlichen Batteriekäfige sollen damit für weitere drei Jahre erlaubt sein. Darüber hinaus soll in etwas modifizierten Käfigen eine weitere tierquälerische Haltungsform zugelassen werden.
Der ausgestaltete Käfig unterscheidet sich jedoch kaum von der herkömmlichen Käfighaltung. Dieses System bietet pro Henne eine Fläche von 800 qcm. Das bedeutet im Vergleich zum konventionellen Käfig einen Flächenzuwachs in der Größe einer Postkarte! Ausgestaltete Käfige sind nicht tiergerecht. Sie ermöglichen kein verhaltensgerechtes Scharren, Picken oder Sandbaden. Auch die geschützte Eiablage und ein Aufflattern sind in diesem System unmöglich. Damit verstößt dieses Haltungssystem in eklatanter Weise gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1999 und gegen das Staatsziel Tierschutz.
Noch immer
vegetieren sie in engen Drahtgitterkäfigen vor
sich hin. Niemals in ihrem
kurzen Leben atmen sie frische Luft oder sehen das Tageslicht. Die dünnen schräg abfallenden Drahtgitterböden
führen zu deformierten Füßen und offenen
Wunden. Die gnadenlose Enge lässt die Tiere aggressiv
werden. Kannibalismus ist keine Seltenheit.
Zu fünft oder sechst sind sie in einen Käfig gesperrt – kein Platz zum Gehen oder Flattern, keine erhöhte Sitzmöglichkeit auf einer Stange, kein ruhiger Platz zum Eierlegen, kein natürlicher Boden zum Scharren, kein Tageslicht. Der Zwang fast täglich ein Ei zu produzieren (hervorgerufen durch ständiges Kunstlicht und hochkonzentriertes Futter) führt überdies zu brüchigen Knochen, weil die überzüchteten Tiere auch das letzte bisschen Knochenkalzium in die Eierschalen investieren müssen. Die Hennen, die diese Tortur 1 Jahr überlebt haben, enden als Suppenhühner in den Kühlregalen der Supermärkte. Dafür werden sie brutal aus den Käfigen genommen, in Transportkisten gepresst und letztendlich im Schlachthof mit den Beinen ans Fließband gehängt, wo automatisierte Messer die Tötung vornehmen.
Das Leben der Legehennen in der industrialisierten Haltung beginnt im Brutschrank. Hier werden die befruchteten Eier ausgebrütet. Kurz nach der Geburt werden die männlichen Küken aussortiert und von rotierenden Messern getötet, da sie nicht schnell genug Fleisch ansetzen und ihre Aufzucht somit unrentabel ist. 40 Millionen Eintagsküken werden so jährlich innerhalb der EU getötet. Für den bmt ist diese Massentötung ein Skandal! Es existiert kein „vernünftiger“ Grund für die Tötung der Eintagsküken. Die Tiere werden für ein unternehmerisches Konzept geopfert, das von 50 % „Tierabfall“ ausgeht. Hier werden Mitgeschöpfe aus Gewinnsucht zu Abfall degradiert.
Die weiblichen Tiere kommen in Aufzuchtbetriebe. Hier wird ihnen in den ersten Lebenstagen bei vollem Bewusstsein mit einem heißen Messer der Schnabel gekürzt, um Federpicken und Kannibalismus zu verhindern. Wenn die Tiere 20 –22 Wochen alt sind, werden sie in die Käfige gesperrt. Ein solcher Käfig misst 50 X 50 cm und hat vorn eine Höhe von 40 cm, hinten 35 cm. Einer Legehenne stehen hier 550 qcm Fläche zur Verfügung. Die Tiere stehen auf einem schrägen Drahtgitterboden, damit die Eier auf ein Förderband rollen können. Es gibt keine Sitzstangen, keine Einstreu und keine Nester bzw. Nistmaterial. Teilweise ist es den Hennen nicht einmal möglich aufrecht zu stehen.
Es ist nicht einzusehen, dass wegen der Profitgier einiger weniger Hühnerbarone Legehennen weiterhin in tierschutzwidrige Haltungssysteme eingepfercht werden. Wirtschaftliche Erwägungen dürfen nicht den Ausschlag für die Haltungsform von Legehennen geben. Die Eierproduktion in Deutschland wird dominiert von einigen agrarindustriellen Unternehmen, in deren Besitz sich mehrere Millionen Hennen, aufgeteilt auf riesige Stallanlagen mit mehreren hunderttausend Käfigplätzen, befinden.
Kein Ei aus Quälerei - 1 ist MEINS
Es besteht seit dem 01 Januar 2004 eine Deklarationspflicht für alle Hennenhalter. Schon auf der Verpackung muss die Haltungsform angeben sein, so dass die Käuferinnen und Käufer schon an der Verpackung ablesen können, ob die Eier aus der ökologischen, aus der Freiland-, oder Käfighaltung stammen. Zusätzlich muss jedes Ei mit einem Stempel versehen sein. Die Eier werden ab 01.01.2004 mit folgendem Code gekennzeichnet: z.B. 0 DE-548412
Die erste Ziffer steht dabei für das Haltungssystem, dann der Ländercode DE für Deutschland, anschließend der Identifizierungscode des Betriebes.
0 = Eier aus ökologischer Erzeugung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Eier aus Käfighaltung
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