Das Grundgesetz garantierte bisher die
Rechte der Menschen, schwieg aber zum Schutz der Tiere. Damit
waren allen in der Verfassung verankerten Rechten Tür
und Tor geöffnet, um einzelgesetzliche Regelungen, wie
das Tierschutzgesetz, auszuhebeln. Religions-, oder
Wissenschaftsfreiheit führten bisher zu unglaublichen
Tiermisshandlungen, wie beispielsweise das Schächten
oder unnötige Tierversuche. Auch die tagtägliche
Arbeit der Tierschützer vor Ort wurde ausgebremst. Das
Tierschutzgesetz ermöglicht schon lange die Wegnahme
von Tieren bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz,
das Eigentumsrecht verhinderte dies aber oftmals.
Nun wird es nicht so sein, dass sich sofort alles grundsätzlich
verändern wird. Das Schächt-Urteil hat vorerst
weiter Bestand und Tierversuche werden nun nicht alle
verboten - leider! Allerdings besteht nun erstmalig die
grundsätzliche Möglichkeit vor dem Verfassungsgericht
dagegen vorzugehen.
Was nun folgt ist mühsame und jahrelange Kleinarbeit,
damit das gewonnene Ergebnis auch zur praktischen Umsetzung
gelangt.
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