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Tierschutz im Grundgesetz ..................................................................................


"Die Grösse einer Nation und ihr moralischer Fortschritt kann danach beurteilt werden, wie sie ihre Tiere behandelt."

(Mahatma Gandhi)

 
 

Nach jahrelangem Drängen der Tierschützer ist es nun soweit:

Der 12. Juni 2002 war ein großer Tag für den Tierschutz. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit entschied der Deutsche Bundestag, den Schutz der Tiere als Staatsziel in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Wie ist nun - 4 Jahre später - die Bilanz? Dem Tierschutz geht es wie einigen anderen unserer Staatsziele so, dass sie nahezu ausschließlich deklaratorische Bedeutung haben - sie stehen mit ihren Aussagen im Gesetz, aber Wirkung entfalten sie kaum. So hat sich auch vier Jahre nach der Erhebung des Tierschutzes zum Staatsziel hat sich für die Tiere nichts verändert. Nach wie vor werden riesige Intensivtierhaltungen genehmigt, in denen Nutztiere unter qualvollen Bedingungen gehalten werden.

Es wird nun im Artikel 20a folgendermaßen lauten:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

 
 

Das Grundgesetz garantierte bisher die Rechte der Menschen, schwieg aber zum Schutz der Tiere. Damit waren allen in der Verfassung verankerten Rechten  Tür und Tor geöffnet, um einzelgesetzliche Regelungen, wie das Tierschutzgesetz,  auszuhebeln. Religions-, oder Wissenschaftsfreiheit führten bisher zu  unglaublichen Tiermisshandlungen, wie beispielsweise das Schächten oder unnötige Tierversuche. Auch die tagtägliche Arbeit der Tierschützer vor Ort wurde ausgebremst. Das Tierschutzgesetz ermöglicht schon lange die  Wegnahme von Tieren bei schweren Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, das Eigentumsrecht verhinderte dies aber oftmals.

Nun wird es nicht so sein, dass sich sofort alles grundsätzlich verändern  wird. Das Schächt-Urteil hat vorerst weiter Bestand und Tierversuche  werden nun nicht alle verboten - leider! Allerdings besteht nun erstmalig die  grundsätzliche Möglichkeit vor dem Verfassungsgericht dagegen vorzugehen.
Was nun folgt ist mühsame und jahrelange Kleinarbeit, damit das gewonnene  Ergebnis auch zur praktischen Umsetzung gelangt.

 
 

Ein weiterer Zugewinn ist ein immenser ethischer Aspekt:
Die Menschen sprechen sich in Ihren Grundgesetz zum Schutze der Tiere aus! Drehte sich das Maß aller gesetzlichen Regelungen bisher nur um den Menschen selbst, hat diese Entscheidung doch eine Tragweite, wie sie zuerst nicht allen klar erscheinen mag. Tierschutz ist seit jeher eine Arbeit der kleinen Schritte - dieser Schritt allerdings rückt unserer Arbeit in ein völlig neues Licht:

Wir haben nun einen Auftrag des ganzen Staates die Tiere zu schützen - und genau dies werden wir weiterhin in verstärktem Maße tun.

 
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